Die erste eigene Wohnung ist für viele junge Menschen ein großer Schritt zur eigenen „Freiheit“ und Unabhängigkeit. Deshalb sehnen sie diesem Moment oft schon Jahre vorher entgegen. Bei dieser romantisierten Vorstellung wird oft die Herausforderung der neu erlangten Verantwortung vergessen. Mit diesem Artikel bereiten Sie sich perfekt auf diesen Moment vor.
Mit der ersten eigenen Wohnung erlangen Sie viele Rechte, müssen im Gegenzug allerdings auch Pflichten erfüllen, zum Beispiel gegenüber dem Mieter. Folgende Pflichten müssen unbedingt beachtet und befolgt werden:
Mietzahlungen:
Einer der wichtigsten Punkte, um Ihre neu bezogene Wohnung auch zu halten, ist wohl die pünktliche Zahlung der Miete. Bis spätestens zum dritten Werktag des Monats muss die Miete im Voraus bezahlt werden. Bei Missachtung dieser Pflicht, durch Mietrückstände oder wiederholte Teilzahlungen, steht dem Vermieter das Recht zu Sie fristlos zu kündigen. Auch wenn sie regelmäßig die Miete verspätet zahlen, kann der Mieter Ihnen kündigen. Ein Dauerauftrag für die Mietzahlung ist daher empfehlenswert.
Mietkaution:
Die Zahlung der Kaution, ist Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung. Der Vermieter darf hier nicht mehr als drei Nettokaltmieten verlangen, die über die ersten drei Mietmonate abzubezahlen sind.
Beachtung der Hausordnung:
Gerade jungen Leuten fällt dies oft schwer. Es wird gerne mal laut in der Wohnung und die Mülltrennung geht gegebenenfalls auch noch nicht so leicht von der Hand. Aber bedenken Sie, wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung können zu einer Kündigung führen. Dem entsprechend lohnt es sich damit zu befassen.
Mängel an der Wohnung:
Sollten Sie bei Bezug der Wohnung Mängel jeglicher Art feststellen, sollten Sie diese unverzüglich dem Vermieter melden. Für alle Schäden bei Beendigung des Mietverhältnisses kann Sie der Vermieter zu Kostenübernahme auffordern. Melden Sie deshalb auch Kleinigkeiten, denn aus kleinen Mängeln können schnell kostspielige Schäden werden.
Heizen:
Um Heizkosten zu sparen, wird die Heizung gerne nur spärlich genutzt. Durch Sparen auf der einen Seite können jedoch Kosten auf der anderen Seite entstehen. So müssen Sie für hierdurch entstandene Schäden aufkommen. Beispielsweise für auftretenden Schimmel oder wenn ein Rohr einfriert. Denn Sie sind verantwortlich dafür, dass die Wohnung ausreichend geheizt wird.
Änderungen an der Wohnung:
Es ist Ihnen nicht gestattet dauerhafte oder nicht wieder rückgängig zu machende Änderungen an der Wohnung vor zu nehmen. Hohlen Sie sich daher immer vorher das Einverständnis des Vermieters ein.
Untervermietung:
Ist eine längere Abwesenheit Ihrerseits geplant, will man nicht allein auf den Mietkosten sitzen bleiben, doch Vorsicht, bei dem genialen Plan die Wohnung unterzuvermieten müssen sie unbedingt den Vermieter darüber informieren. Auch wenn Sie nur einen Teil der Wohnung untervermieten wollen, ist der Eigentümer darüber zu informieren.
Nun weg von Ihren Pflichten, aber welche Rechte haben Sie die Sie vom Vermieter einfordern können?
Der Vermieter ist dazu verpflichtet das die Wohnung während der gesamten Mietdauer dem Zustand entspricht, den sie bei Abschluss des Mietvertrags hatte. Das heißt, dass von Ihnen unverschuldete Schäden behoben werden müssen. Im Gegenzug sind sie verpflichtet die Wohnung zu pflegen. Und wie eben genannte selbstverschuldete Schäden, durch falsches Heizen oder durch falsches Abschleifen des Bodens, selbst zu beheben. Der Vermieter muss Ihnen als Mieter zugestehen, dass Familienmitglieder mit in der Wohnung einziehen und wohnen dürfen. Sie auf der anderen Seite müssen beachten, dass die Wohnung durch zu viele Personen nicht überbelegt wird.
Versicherungen, ein Thema welches vielen anfangs sehr fern liegt aber mit dem Auszug aus dem Elternhaus fallen einige Versicherungen an um die Sie sich jetzt selbst kümmern müssen. Informieren Sie sich welche Versicherungen Sie gegebenenfalls abschließen müssen oder möchten.
Nicht nur beim ersten Umzug, aber hier besonders lästig, ist das Melden in sämtlichen Ämtern um sie über die neue Adresse zu Informieren.
Wenn das aber alles geschafft ist und der ganze Umzugsstress nun überstanden ist und alle To-Dos abgeharkt sind kann gefeiert werden. Laden Sie Freunde und Familie ein, um sich bei Ihnen für die Umzugshilfe zu bedanken. Eine Solche Einweihungsfeier ist auch eine gute Gelegenheit sich bei Ihren Nachbarn vorzustellen und diese kennen zu lernen. In diesem Sinne: Viel Spaß bei der Feier und eine schöne Zeit in der ersten eigenen Wohnung.